Denkmal im öffentlichen Interesse
Das historische Wohnhaus entstand am Rande des Limpertsberger Zentrums (Place Auguste Laurent) inmitten denkmalgeschützter Gebäude. Vom Balkon des Hauses konnten auch die geschichtlichen Entwicklungen in den gegenüberliegenden Ausstellungshallen beobachtet werden: Von den Rosenausstellungen unter Schirmherrschaft der ehem. luxemburgischen Großherzogin Charlotte (1935), über die Kundgebungen und Versammlungen der Nationalsozialisten unter deutscher Besetzung (Anfang der 40er Jahre) bis hin zu den Wirtschaftsmessen der Nachkriegsjahre.
Mit persönlichem Schreiben vom 1. Dezember 2010 teilte die Luxemburger Kultur-ministerin, die auch für den Denkmalschutz des Landes zuständig war, ihre Einschätzung mit, dass die vorliegende Immobilie auf Grund ihrer historischen, ästhetischen und architektonischen Bedeutung ein Denkmal sei, das sei gerne, neben weiteren Häusern unter Schutz stellen möchte.
Entsprechend konnte man dieses öffentliche Interesse, die alten Häuser gegenüber der Ausstellungshallen als nationale Denkmäler zu klassieren, auch der lokalen Presse entnehmen (siehe Artikel einer großen Luxemburger Tageszeitung vom 4.3.2011 https://www.wort.lu/de/mywort/limpertsberg/news/denkmalschutz-auf-dem-limpertsberg-58fe2fbfa5e74263e13b88bb).
In diesem Sinne legte der Luxemburger Gesetzgeber im Oktober 2017 um die Häuserzeile in der Rue Henri VII sowie der Avenue Victor Hugo, also um das vorliegende Wohnhaus herum einen Denkmalschutzbereich. Im Luxemburger Bauplanungsrecht nennt sich dieser Bereich "PAP QE « secteur protégé des ensembles sensibles » - [SPR-es] " was auf Deutsch mit "Bebauungsplan Bestehendes Viertel" mit "geschützten sensiblen Elementen" übersetzt werden kann.